Leitstelle von *Auto*, dringend.
Mai 8, 2008
So ruft normalerweise keiner die Leitstelle. Aber heute geschah es. RTW mit Sondersignalen unterwegs zu einem Notfall.
Lst: “Kommen”
Auto: “Eigenunfall - Crew wohlauf wir sichten den Unfallgegner”
Lst: “Richtig”
Fazit:
1x Kleinwagen “Ex” - also Totalschaden
1x Sanka komplette Seite kaputt
1x Transport des Unfallgegners zum Ausschluss HWS-Trauma. Pat. hatte keinerlei Schmerzen und war nur ein wenig schockig…
Alle wohlauf - Material ist ersetzbar…
Entry Filed under: Allgemein. .
6 Comments Add your own
Leave a Comment
Some HTML allowed:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback this post | Subscribe to the comments via RSS Feed



1.
Ghettomaster | Mai 8, 2008 at 4:32 Uhr nachmittags
Und wer war Schuld?
2.
Gucky | Mai 8, 2008 at 10:48 Uhr nachmittags
Irgendwo war mal eine heiße Diskussion über den Einsatz von Sonderechten (ich glaube im Taxi-Blog).
Ich finde, deswegen kann man so aus der Ferne die Schuldfrage garnicht klären.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang mal aus erster Quelle eine andere Frage:
WAS passiert, wenn so ein RTW einen Unfall hat (kann also den Auftrag nicht wahrnehmen).
Wird dann ein anderer dahingeschickt und wieviel dauert das dann länger ?
Material ist tatsächlich ersetzbar, aber wenn der Patient durch die Verzögerung verstirbt ?
3.
Matthias | Mai 9, 2008 at 12:08 Uhr vormittags
Wenn ein RTW einen Unfall auf der Anfahrt hat, wird in der Regel sofort ein anderes Fahrzeug losgeschickt. Je nach dem wo es sich befindet kann der Anfahrtsweg auch länger sein. Die 15 Minuten Hilfsfritst werden wohl nicht eingehalten. Wenn es ein Einsatz mit Notartz (RTW+NEF) ist, nicht ganz so schlimm, dann ist ja zumindest mal das NEF vor Ort zu Erstversorgung. Sollte es ein Notfalleinsatz nur mit nem RTW sein gibts noch die Möglichkeit einen KTW (weniger Ausrüstung) zur Erstvorsorgung hinzuschicken, oder einen RTW der vielleicht in der Nähe gerade mit einen anderen Patieten unterwegs ist. Notlösung, aber zumindest mal Sicherstellung das alle Versorgt werden. Problematisch wird wenn das Einsatzfahrzeug nen schweren Unfall verursacht bzw. verwickelt wird, wo dann selbst auch noch hilfe benötigt. In der Regel gibt es überall einen Hintergrunddienst der gerufen werden kann, was sich aber immer einige Minuten hinzieht. Also ist nie optimal wenn ein Einsatzfahrzeug in nen Unfall verwickelt wird. Egal wer am Ende die Schuld hat.
4.
Jerowski | Mai 9, 2008 at 3:38 Uhr nachmittags
Wenn ein RTW einen Unfall hat, wird grundsätzlich ein anderes Fahrzeug angefordert, welches dann den Auftrag übernimmt (und evtl. weitere Fahrzeuge für am Unfall Beteiligte, wenn es schlecht gelaufen ist).
Auch ein RTW darf eine Unfallstelle nicht einfach verlassen - Fahrerflucht (abgesehen davon, das einige, vor allem die mit den großen roten Autos, doch ab und an mal Spiegel abrasieren, ohne es zu merken… )! Handelt es sich um solche “Kleinigkeiten”, kommt es aber auch im Rettungsdienst je nach Situation schon mal vor, dass weitergefahren wird (Keine anderen Fahrzeuge verfügbar o.ä.), dann wird halt nur schnell die gegenseitige Identität geklärt. An jedem RTW steht ja auch was dran (Organisation, Funkrufnummer, Kennzeichen) und es wird Fahrtenbuch geführt).
Wie groß die Verzögerung ist, hängt natürlich immer von der Situation ab. Von “so gut wie keine” bis zu einem Überschreiten der Eintreffzeit von 15Minuten kann natürlich alles passieren.
Kommt dadurch ein Patient zu Schaden, oder stirbt gar, ist das natürlich mit das Schlimmste, was passieren kann. Da wird entweder auf “höhere Gewalt” verwiesen, oder es wird u.U. einer der Fahrer dafür zur Rechenschaft gezogen. Das ist jedoch äußerst selten, da eigentlich immer Ersatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Was bleibt, ist dann natürlich die Frage “Was wäre wenn”. Wie du selber festgestellt hast, die Schuldfrage ist da immer nur sehr schwer zu beantworten!
Deshalb sollte auch für alle, die im Rettungsdienst, oder sonst mit Sondersignal unterwegs sind, immer gelten, dass das Ankommen die höchste Priorität hat. Außerdem natürlich der Appell an alle anderen Verkehrsteilnehmer, sich den Empfehlungen des ADAC entsprechend zu verhalten.
So, ich hoffe, ich konnte alle Fragen beantworten (und das hoffentlich auch korrekt)…
5.
torschtl | Mai 9, 2008 at 3:38 Uhr nachmittags
aus nachvollziehbaren gründen werde ich mich dazu hier nicht äußern, da eine äußerung dazu wohl zum veröffentlichen von betriebsgeheimnissen zu zählen ist, was für mich schwere arbeitsrechtliche konsequenzen haben könnte.
sicher ist, dass der rtw mit sondersignalen unterwegs war.
matthias hat das richtig beschrieben. in der regel wird sofort ein anderer rtw ausgepiepst. im stadtgebiet sind wir in der regel in 8 Minuten am Einsatz. Ein Eigenunfall wird ja sofort gemeldet und schonw enige Sekunden später piepst es dann für den nächsten RTW. Also nach spätestens 15 Minuten ist auch adäquate hilfe vor ort.
wenn der patient in dieser zeit verstirbt kann der rettungsdienst wohl eher nicht belangt werden, wenn der unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich (was ja eh totaler quatsch ist) verursacht wurde. ist jetzt nur meine Meinung, aber ich kenn mich rechtlich da nicht zu 100% aus… nicht mal zu 80 :-P wäre vllt. was fürs law-blog
6.
Schrottie | Mai 21, 2008 at 8:36 Uhr nachmittags
@Gucky: Solche Diskussionen gibt es immer wieder, zu Recht. Zumindest innerstädtisch ist man mit Sonderrechten nicht wesentlich schneller als ohne. Und auf eine halbe Minute kommt es in vielen Fällen ja auch wirklic h nicht an…