Kompetenzen
Dezember 15, 2008
Hab gerade so ein bisschen über mein Klinikpraktikum sinniert und mich an eine nette Anästhesistin erinnert. Mitte 30, immer gut drauf und hat mir echt was beigebracht. Ein Satz ist mir besonders im Kopf geblieben: “Ihr vom Rettungsdienst habt eh viel zu wenig Kompetenzen”. Meiner Meinung nach haben gerade Rettungsassistenten zu wenig Handlungsspielraum. Eine entsprechende Fortbildung mit jährlicher Auffrischung könnte meiner Meinung nach z. B. gerade die Kompetenzen in Richtung Analgesie erweitern. Ein Schenkelhalsbruch ist bei starken Schmerzen in unseren Breitengraden immer eine Notarztindikation. Ob das so nötig ist, möchte ich in Frage stellen.
Ein intravenöser Zugang ist darüberhinaus eine Körperverletzung, wenn sie ohne Einverständnis des Patienten erfolgt. Aber selbst mit Einverständnis darf ich als Rettungssanitäter offiziell keinen Zugang legen. Ich bin echt der letzte Mensch, der geil darauf ist, dass ich jedem Patienten 2 großlumige Braunülen in die Venen werfe, aber wenn ich mir schon ein Druidentaxi (NEF) samt Druide (Doc) zur Analgesie (Schmerzbekämpfung) hole, dann kann ich doch in den 10 Minuten, wo ich eh nur dumm in der Gegend rumstehe und den Patienten psychisch betreue, schonmal son grünes Baby legen, damit der Doc dann nur noch aufsetzen und reindrücken muss. Ich habe mich im Nachhinein (nicht dass ich es nicht vorher auch schon gewusst hätte…) oft gefragt, was mir jetzt der RS gebracht hat. Ich habe 4 Wochen Erfahrung in einer Klinik sammeln dürfen, habe Larynxmasken vor der OP eingeführt, mit Hilfe intubieren dürfen und in der Notaufnahme und im OP zumindest 50-60 Zugänge in 2 Wochen gelegt und das alles nur, damit ich es jetzt nicht mehr machen darf… irgendwie hakt es da. Ich darf jetzt genau so viel wie ein San-Helfer, ein Rettungsdiensthelfer, ein Wasserretter oder ein ganz normaler Bürger… ok, ich darf eigenverantwortlich Krankentransporte durchführen… auch ne tolle Wurst. Natürlich gibt es bestimmt ein paar Vollidioten, die bei jedem Transport eine Nadel legen würden, weil es ja so “geil” ist, aber nur weil es die gibt, kann man die Kompetenz doch nicht gleich allen absprechen. Wenn bei uns ein Chirurg oder Nephrologe (ja richtig gehört) auf dem NAW oder NEF sitzt ist der doch auch nicht sooo sicher im intubieren wie z. B. ein Anästhesist (auch wenn er seine vorgeschriebene Fortbildung in Notfallmedizin hat). Nichtsdestotrotz darf er es natürlich, weil er es ja mal gemacht hat… irgendwann nach dem Studium als Assistenzarzt ;-)
Natürlich ist es nicht leicht zu sagen, dies und jenes ist den Assistenten oder Sanitätern ab heute offiziell erlaubt. Denn wie so oft ist es wohl auch hier wieder so: Solange nichts passiert ist alle gut.
Jetzt beim Gegenlesen ist mir aufgefallen, dass dem Text irgendwie der rote Faden fehlt, aber vielleicht versteht ihr ja, was ich sagen will :)
Entry Filed under: Ernstes, Klinikpraktikum. Schlagwörter: RA, Notarzt, RS, Analgesie.
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1.
earlmobile | Dezember 15, 2008 at 11:58 pm
Warte mal, wie war das? Du machst doch die Ausbildung zum Rettungsassistenten, oder? Und da wird einem echt die Kompetenz abgesprochen, eine lumpige Flexüle zu legen? Das machen andernorts Schwesternschülerinnen…
Also irgendwas läuft da schief. Meines Erachtens gehören RAs zu den nicht-ärztlichen Bediensteten aus der Branche, die wohl am ehesten eigenverantwortlich eine Flexüle legen dürfen sollten. Ist diese Regelung vielleicht neu oder gilt das schon immer?
LG EarlMobile
2.
Skeptic as hell | Dezember 16, 2008 at 12:14 am
Nicht ganz. Andererorts werden sowohl die Schüler als auch die examnierten Pfleger am höchsten Baum aufgehängt, wenn Sie Blut abnehmen oder einen Zugang legen.
Eine KV bleibt es auch beim Arzt und abgesehen z.B. von der Empfehlung der BÄK gibt es keine Grundlage dafür, dass ein RettAss diese Maßnahme durchführen darf und ein RS nicht.
In meinen Breiten wird es glücklicherweise weitgehend akzeptiert, dass ein RA auch schonmal ohne NA-Nachforderung einen Zugang legt. Bei Nachforderung wird man eher schief angesehen, wenn man es nicht getan hat. Ich kenne es aber auch ganz anders.
3.
Chris | Dezember 16, 2008 at 11:18 am
Tjaja, ein altes Streitthema. Also Zugänge zu legen ist hier bei uns auch kein Problem.
Aber wie kaputt da das deutsche Gesundheitssystem ist sieht man doch schon allein daran, dass es keine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich Notkompetenz, Medikamenten etc gibt. Jeder ärztliche Leiter macht da sein eigenes Ding und man fühlt sich irgendwie total veräppelt.
Noch ne Story dazu: In meinem Notaufnahmepraktikum während meiner RettAss-Ausbildung war ich auf ner inneren Station mit zwei Notaufnahme-Zimmern. Da durfte ich dann in der “Notaufnahme” (mit Butterfly) Blut abnehmen und alles mögliche, war aber auch wenn sonst nichts zu tun war ganz normal auf Station eingesetzt. Allerdings durften dort weder Schwestern noch Schülerinnen richtige Zugänge legen. Also hieß es immer, wenn gerade kein Doktor da war: “Schick mal den Praktikanten, der darf das”. War echt krass :-)
4.
torschtl | Dezember 16, 2008 at 3:07 pm
nene, ich mach keine RA-Ausbildung…. will ja später mal Geld verdienen :)
natürlich legen bei uns auch Assitenten Zugänge (dann aber mit NA-Nachforderung), aber es ist doch kein Dauerzustand, dass man da mehr oder weniger immer mit nem halben fuß im gefängnis steht.
5.
earlmobile | Dezember 16, 2008 at 6:35 pm
Wenn ihr mich fragt: Affige Regelung. Meinetwegen sollen das RAs dürfen, denen würde ich das eher anvertrauen denn Pflegepersonal, schließlich ist in der Klinik immer ein Arzt oder PJler oder Famulant da (und wenn er halt in der Nacht angepiept wird), aber auf der Straße müsste man ja dann erst auf den NA warten…
Ich hab heute mit einer Kommilitonin drüber gesprochen, die sechs Jahre als RA gearbeitet hat, bei ihr wurde das wohl so streng gehandhabt. Finde ich total überzogen.
6.
torschtl | Dezember 16, 2008 at 6:42 pm
das ding is ja: Wofür brauche ich unterschiedliche Ausbildungsstufen (z.B. SAN, RDH, Rett-SAN, RA), wenn jeder nur die Kompetenz “Vorbereiten und Hilfe bei der Durchführung der Venenpunktion” hat. Der RS weiß dann aus seiner Intensiv-Zeit noch, wie man ein Bett vom intubierten Patienten frisch überzieht und eine Blutgasanalyse macht, was der RDH halt nicht weiß. Ob er da soviel Wert drauflegt bzw. ob ihm das “draußen” was bringt, sei einmal dahingestellt.
Und das Ding mit dieser Notkompetenz ist ja: Der Begriff ist nicht einmal irgendwo gesetzlich definiert. Und wenn dir wer ans Bein pissen will, dann kann er das – gerade im RD/Gesundheitsbereich – leichter als in vielen anderen Bereichen.
7.
chefarzt | Dezember 16, 2008 at 6:45 pm
Nachforderung zur Analgesie. Zugang liegt schon, ich brauch nur noch die Medis verabreichen. So ists gut. Das mit der Kompetenz wird doch schon seit Jahrzehnten diskutiert. Vielleicht kommen doch einmal die Paramedics? Auch ein Notarzt als “echter” Facharzt wird diskutiert. (Also so wie Chirurg oder Internist)
“Vollidioten, die bei jedem Transport eine Nadel legen würden, weil es ja so “geil” ist”
Ab der 5000. Nadel ists nicht mehr geil, glaub mir.
8.
retterblog.de | Dezember 17, 2008 at 8:42 am
aber erst ab der 5000. Nadel kann man das richtig…
9.
daniel2810 | Dezember 21, 2008 at 10:07 pm
Die ewige Kompetenzdiskussion… am Ende ist es doch in jedem Bereich indviduell unterschiedlich, und es wird eher mehr gemacht, als weniger… was auch gut ist.
10.
Sven | Januar 12, 2009 at 7:18 pm
Hallo zusammen,
ich arbeite seit Oktober in der Schweiz. Vorher 4,5 Jahre als RA in Deutschland. Wir arbeiten hier im Bereich komplett ohne Notärzte. Zugänge legen, Medis verabreichen ist hier alles kein Problem. Es kommt eben kein Notarzt an die Einsatzstelle. Wir dürfen sogar bei erfolgloser Rea eigenständig aufhören und den Hausarzt dann zur Todesfeststellung bestellen.
In Deutschland wird das Süppchen heisser gekocht als es gegessen wird.
LG
Sven aka Winny
11.
gr3if | Januar 20, 2009 at 5:31 pm
Da muss ich mich mal reinhängen:
Es gibt in Deutschland juristisch keine Notkompetenz….
Notkompetenz ist ein Begriff den die Bundesärztekammer geprägt hat und hofft, dass er zur Anwendung gebracht wird…
Letzendlich ist das ganze ein Gutachten, in welchem ein Arzt beschreibt was aus seiner Sicht im Rd machbar ist und was nicht…
Dazu sollte man wissen: Es gibt juristisch keine Gutachten, die vorher erstellt werden, sondern nur Gutachten die speziell für den Fall erstellt werden und niemals allgemein gültig sind.
Weiterhin gilt: Wer eine Körperverletzung an einem anderen Menschen vornimmt muss mit Strafe rechnen. Jede Nadel in einem anderen Menschen ist eine Körperverletzung.
Jetzt kommt folgendes auf alles Rs, Ra, Rdh, Na und auch normale Menschen zu:
Sie müssen den Patienten darüber aufklären: Was sie vorhaben, wer sie sind und was sie sich davon versprechen.
In etwas so:
Guten Tag, mein Name ist Hase, ich würde ihnen gerne eine Nadel in den Arm legen. Ich bin kein Arzt, an diese Nadel würde ich gerne 500ml Wasser anschließen. Dieses ist für sie bis auf den Schmerz im Zuge des zustechens nicht schädlich.
Es gibt allerdings folgende Nebenwirkungen: Ich könnte ihre Vene verletzten und dadurch einen großen blauen Fleck produzieren, ich könnte ihre Vene durchstechen und eine Blutung provozieren, ich könnte ihre Vene nicht treffen und dadruch ihre Haut schädigen.
Ich habe diese Maßnahme erlernt und bin mit der Anwendung vertraut…
Soviel mal zum rechtlichen was alle Menschen im Rd bei jeden Patienten machen müssten wenn wir sie stechen wollen…
Ich habe das noch nie erlebt, dass sei nur mal so daher gesagt.
So jetzt werden die ersten kommen:
Das dauert viel zu lange! Recht haben Sie.
Übrigens das oben müsstet ihr für alles machen ( RR messen, Ekg anschließen, Sauerstoff geben, Patienten bewegen…. Alles wobei ihr mit dem Patienten etwas macht.)
Gut jetzt gibgt es den Punkt der Mutmaßlichen Einwilligung:
Ein Pat willigt unmittelbar in eine Maßnahme ein, wenn er selber in der Situation nicht mehr entscheiden kann oder aber die Situation ein schnelles Handeln erfordert.
Jetzt bleibt natürlich das Problem wann ist diese Situation und wer übernimmt dann für den Pat das Denken und Handeln?
Naja das läßt sich leider nicht eindeutig sagen….
Prinziepell gilt: Jeder Ra sollte fähig sein einen Zugang zu legen und diese Maßnahme beherschen, schon alleine weil er es bei einer Reanimation auch tun muß bevor der Druide da ist.
Gut soweit das heißt dann aber auch folgendes:
Der Ra ist der Einsatzleiter und keine Handlung am Notdallpat passiert ohne seine Zustimmung. Der Ra versucht nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Überlebens des Patienten zu handeln und wenn das heißt, dass er eine Nadel legt und dann ein Relaxanz verabreicht, dann ist das so.
So um das ganze mal auf den Rs zu bringen: Es kann dir keiner etwas wenn du einen Zugang legst, solange das oben genannte zustimmt. Hier gilt allerdings: Ob du die Maßnahme beherscht entscheidet im Zweifel ein Gutachter und ein letzenedlich ein Richter.
12.
Johansis | Juli 6, 2009 at 6:02 pm
Also ich mache grad meine RS-Ausbildung in Hannover und werde dort dann auch im Rettungsdienst RTW und KTW fahren.
Verstehe ich es dann richtig, dass ich eigentlich nur assistieren kann und von den erlernten Dingen in der Schule wie Infusion an Patienten “anschließen”, Patienten “anstechen” etc. eigentlich nichts selber machen werde? Habe ich auf dem RTW dann nur den Bimbo-Job, wo mir der RA sagt, mach ma dies, desinfizier’ mal das….????
….oder ist es vielleicht garnicht so extrem, dass man nicht unbedingt merkt, wer RA und RS ist????