Das Wundermittelchen
Es ist schon geil zu beobachten, wie sehr der Gesundheitszustand eines Patienten auch von der Psyche abhängt. Oft holen wir Patienten ab, die uns von selbst darum bitten, dass wir im Auto unten doch wieder den Sauerstoff anschließen möchten, da sie sich da soooo viel leichter atmen würden. Medizinisch relevant sind die wenigsten dieser Bitten. Wenn ein Patient im Zimmer am Sauerstoff hängt, dieser aber nur auf 1l/min aufgedreht ist, dann kann man kaum von einer nennenswerten Anreicherung der Einatemluft sprechen. Es ist ein reiner Placebo-Effekt, falls euch das was sagt.
In der Regel wird es dann so aussehen, dass man dem Patienten seinen heißgeliebten Sauerstoff im Auto wieder auf 1 Liter aufdreht und schon ist er vollends zufrieden und man hat eine ruhige Fahrt.
Wo wir gerade beim Sauerstoff sind. Medizinischer O2 gilt als Medikament und unterliegt somit auch dem Medizinproduktegesetz. Medikamente darf eigentlich nur ein Arzt verabreichen und - in der Notkompetenz - ein RA. Für Supra oder beim Bronchospray hält man sich auch daran, aber wie verhält es sich eigentlich mit dem Sauerstoff? Sauerstoff darf man bereits mit einem erfolgreich abgeschlossenen SAN-Lehrgang verabreichen bzw. jeder macht es. Kennt sich da einer mit der Gesetzeslage aus? Immerhin gibt es ja ein paar absolute Kontraindikationen, die eine Gabe von O2 ausschließen.
9 comments Dezember 12, 2007


